Unsere Lebenserwartung steigt ständig, bis ins hohe Alter können wir vielfältige Aktivitäten setzen. Ein verantwortungsvoller Blick in die Zukunft erinnert uns aber daran, wichtige Vorkehrungen zu treffen, solange wir noch geistig und körperlich fit sind. Mit einer Vorsorgevollmacht kann umfassend vorgesorgt werden. Dazu informieren die Spezialisten der Sparkasse Feldkirch, Prokurist Mag. (FH) Thomas Schreiber MA, Bereichsleiter Filialgeschäft und Dipl.BW.(FH) Hannes Fehr, Leiter KommerzCenter.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln und für Sie entscheiden darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind - etwa wegen einer Krankheit, wegen eines Unfalls etc. Andernfalls würde sonst in diesen Fällen ein Sachwalter vom Gericht bestellt werden.
Wer kann eine Vorsorgevollmacht errichten?
Jeder Mensch kann ab dem vollendeten 18. Lebensjahr unter Einhaltung gewisser Formvorschriften eine Vorsorgevollmacht errichten. Wenn dem Bevollmächtigten die Erledigung besonderer Geschäfte übertragen werden soll, ist die Errichtung der Vorsorgevollmacht durch einen Notar oder einen Rechtsanwalt nötig.
Was können Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln?
Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln und entscheiden darf.
Wen können Sie als Bevollmächtigten bestimmen?
Sie können jede beliebige Person ab vollendetem 18. Lebensjahr als Bevollmächtigten einsetzen. In Frage kommen: Personen aus Ihrem privaten Umfeld (z. B. Verwandte, Freunde, ...), Notare, Rechtsanwälte (z. B. für die wirtschaftlichen Angelegenheiten), Ärzte (für medizinische Fragen). Die Vollmacht allein stellt für den Bevollmächtigten noch keine Verpflichtung dar - der Bevollmächtigte muss den erteilten Vollmachtsauftrag auch annehmen. Der Bevollmächtigte darf nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis oder in einer sonstigen engen Beziehung zu einer Einrichtung stehen, in der sich der Vollmachtgeber aufhält (z. B. Krankenhaus, Heim etc.).
Welche Inhalte sollte eine Vorsorgevollmacht unbedingt enthalten?
In Ihrer Vorsorgevollmacht müssen Sie möglichst genau festhalten, welche Person welche Angelegenheiten für Sie erledigen oder entscheiden darf.
Was müssen Sie beachten, damit die Vorsorgevollmacht gültig ist?
Sie können eine gültige Vorsorgevollmacht unter Einhaltung bestimmter Formvorschriften - eigenhändig geschrieben und unterschrieben - selbst errichten. Oder Sie verwenden die Formularvorlage des Bundesministeriums für Justiz und unterschreiben und bekräftigen in Gegenwart von drei geeigneten Zeugen, dass der Inhalt der Vollmachtsurkunde Ihrem Willen entspricht. Noch besser ist es, die Vorsorgevollmacht gleich vor einem Notar oder einem Rechtsanwalt zu errichten.
Wie viel kostet die Errichtung einer Vorsorgevollmacht?
Die Kosten für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht sind vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Ein Richtwert liegt bei etwa 500 Euro plus Registrierungsgebühren, wenn Sie Ihre Vorsorgevollmacht im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registrieren lassen. Mit der Registrierung stellen Sie sicher, dass Ihr Wille im Vorsorgefall bekannt ist.
Wie können Sie die Vollmacht ändern oder widerrufen?
Der Vollmachtgeber kann die erteilte Vorsorgevollmacht jederzeit ändern oder widerrufen (solange er dazu geistig und körperlich in der Lage ist). Die Änderung oder der Widerruf kann ebenfalls im ÖZVV registriert werden.
Die Vorsorgevollmacht ist seit drei Jahren gesetzlich geregelt und wird sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich immer mehr in Anspruch genommen. Bei Entfall der Geschäftsfähigkeit können damit zeitnah die Angelegenheiten des Betroffenen weitergeführt werden. Möchten Sie nur für den Fall des Verlusts Ihrer Geschäftsfähigkeit Vorsorge treffen, dann ist also die Vorsorgevollmacht das richtige Instrument. Es genügt, dass der Bevollmächtigte allgemein ermächtigt wird, über sämtliche Konten, Depots usw. des Vollmachtgebers zu verfügen. Nach Registrierung der Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht im ÖZVV kann der Bevollmächtigte dann im Bedarfsfall auch über die Konten, Depots usw. verfügen, die in der Vorsorgevollmacht nicht genau angeführt sind.
Wie kann ich vorsorgen, damit im Krankheitsfall Personen meines Vertrauens Geldgeschäfte für mich tätigen können?
Neben der Regelung durch eine Vorsorgevollmacht können Sie eine Zeichnungsberechtigung über Ihr Konto und/oder Wertpapierdepot einräumen. Diese ist jederzeit widerrufbar. Bei Namenssparbüchern sind eine Mitinhaberschaft und die Vorlage des Sparbuchs erforderlich, um disponieren zu können.
Wie kann ich jemanden für ganz bestimmte Geldgeschäfte bevollmächtigen, ohne dieser Person gleich eine vollständige Zeichnungsberechtigung bzw. Mitinhaberschaft einräumen zu müssen?
Für diesen Fall haben Sie die Möglichkeit, eine Spezialvollmacht zu errichten. In dieser sind neben den genauen Konto- bzw. Depotbezeichnungen auch die Geldgeschäfte angeführt, die getätigt werden dürfen - zum Beispiel die einmalige Behebung eines bestimmten Geldbetrags.
Wo können Sie weitere Informationen einholen?
Bitte wenden Sie sich an Ihren Notar oder Rechtsanwalt. Auch unsere Kundenbetreuer helfen Ihnen gerne weiter.







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