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LBG Österreich: Die 10 besten Steuertipps für Studierende und Jungunternehmer
31.05.07 14:51

Von:LBG

LBG Österreich hat in Kooperation mit der Hochschülerschaft der Wirtschaftsuniversität Wien und der RLB NÖ-Wien einerseits, sowie mit der Fachhochschule Wiener Neustadt andererseits den „LBG-Steuerleitfaden für Jungunternehmer und Studierende“nun bereits zum fünften Mal, aktuell für das Kalenderjahr 2007, publiziert.

Mag. Heinz Harb

LBG-Tipp:  Zuverdienstgrenzen beachten, sonst gehen Familienbeihilfe oder Studienbeihilfe verloren.

Gerade in den „großen“ Sommerferien ist das Thema Arbeiten für viele Studenten wieder von höchster Relevanz. Dabei ist besonders die Zuverdienstgrenze – bezogen auf das gesamte Kalenderjahr mit EUR 8.725 - zu beachten. Ein darüber hinausgehendes Einkommen würde den Verlust der Familienbeihilfe nach sich ziehen! Für Bezieher von Studienbeihilfe gelten allerdings niedrigere Zuverdienstgrenzen, nämlich EUR 7.195 bei ausschließlich unselbstständig Beschäftigten, sonst EUR 5.814.

LBG-Tipp: Arbeitnehmerveranlagung beantragen und Steuer (auch noch für 5 Jahre) zurückfordern.

Jenen, die „nur“ in den Ferien arbeiten bzw. nicht das ganze Jahr über gleichmäßig lohnsteuerpflichtige Einkünfte beziehen, wird vorerst aliquot soviel Steuer (Progressionstarif) abgezogen, als ob sie das gesamte Jahr arbeiten würden. Das tatsächliche Jahreseinkommen ist aber viel geringer und daher auch die zu tragende Steuerbelastung. Jedem nur in den Ferien oder unregelmäßig arbeitenden Studenten/in wird daher geraten, eine Arbeitnehmerveranlagung nach Ende des Kalenderjahres beim Finanzamt abzugeben, und damit zuviel gezahlte Steuer zurückzuverlangen. Ein solcher Antrag ist auch jetzt noch - bis zu fünf Jahre in der Vergangenheit - möglich.

LBG-Tipp: Steuererklärungspflicht für jene, die im Rahmen eines „freien“ Dienstverhältnisses oder eines Werkvertrages tätig sind.

Zu beachten ist außerdem, dass je nach Art des Beschäftigungsverhältnisses (Dienstvertrag, freier Dienstvertrag, Werkvertrag), das für die Arbeitstätigkeit gewählt wird, unterschiedliche steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen anknüpfen.

So bedeutet beispielsweise ein „freier“ Dienstvertrag im Gegensatz zum „normalen“ Dienstvertrag, dass die Lohnsteuer nicht automatisch vom Dienstgeber einbehalten und abgeführt wird, sondern der Student selbst für die Versteuerung im Rahmen einer Veranlagung am Jahresende sorgen muss. Sowohl beim „freien“ Dienstvertrag als auch bei einem Werkvertrag (hier ist auch die Sozialversicherung selbst zu tragen) wird man steuerrechtlich als Unternehmer eingestuft und hat daher ab einem jährlichen Einkommen von EUR 10.000 eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Außerdem überschreitet man ab einem jährlichen Umsatz von EUR 30.000 die so genannte „Kleinunternehmergrenze“ und unterliegt damit zusätzlich der Umsatzsteuerpflicht und damit der Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung und der Abfuhr der Umsatzsteuer.

LBG-Steuerleitfaden in Kooperation mit der ÖH: Werktätige Studenten mit praxisnahen Tipps unterstützen.

„Die Idee zum Steuerleitfaden war, jenen Studierenden, welche Teilzeit oder in den Ferien arbeiten, oder sogar schon ein eigenes Unternehmen gründen, den Zugang zu verständlichen Lösungen für Steuer- und Sozialversicherungsfragen zu ermöglichen, sowie praxisnahe Tipps für die Unternehmensgründung zu geben. Daher haben wir erstmals 2003 die Initiative ergriffen und den „Steuerleitfaden für Jungunternehmer und Studierende“ verfasst. Wir freuen uns, dass unser kostenloser Steuerleitfaden großen Anklang findet und bereits im fünften Jahr erscheint“, ergänzt Mag. Heinz Harb, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater als Vorsitzender der Geschäftsführung von LBG Österreich und dankt der ÖH an der Wirtschaftsuniversität und der FH in Wr.Neustadt für deren Kooperation. Der für 2007 aktualisierte LBG Steuerleitfaden liegt nun vor.

Kostenlos downloaden
Downloaden können Sie den „Steuerleitfaden für Jungunternehmer und Studierende“ auch kostenlos unter: www.lbg.at auf der Startseite.



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