In punkto Vereinfachung sind die EU-Mitgliedstaaten in Brüssel einen entscheidenden Schritt weiter gekommen.
Aus 21 verschiedenen EU-Agrarmarktordnungen beziehungsweise 35 Rechtstexten wird künftig eine einzige, einheitliche Marktordnung entstehen. Nach einer halbjährigen Debatte erzielten die EU-Mitgliedstaaten in Brüssel im Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) eine qualifizierte Mehrheit für die neue Agrarmarktordnung, die in dieser Woche beim EU-Agrarrat von den Ministern angenommen wurde. Laut dem österreichischen Lebensministerium werden vor allem die Juristen diese rechtlichen, technischen Änderungen bemerken, für die Landwirte hingegen sollte alles beim Alten bleiben.
Sicherheitsinstrumente
Die neue, einheitliche Marktordnung gilt für alle Agrarprodukte. In zahlreichen Artikeln müssen die Besonderheiten der einzelnen Erzeugnisse aufgezählt werden, weshalb das Ganze trotzdem sehr umfangreich geworden ist. Die Auseinandersetzungen in Brüssel rund um den Kommissionsvorschlag drehten sich darum, ob eventuell an den heutigen Regelungen etwas verloren gegangen sein könnte. So hat die Kommission die Interventionsmöglichkeit für Schweinefleisch im neuen Text nicht mehr aufgeführt, weil diese ohnehin seit vielen Jahren nicht genutzt worden ist. Die EU-Mitgliedstaaten haben die Schweinefleischintervention jedoch wieder mit in das Regelwerk aufgenommen. Auch Österreich vertritt die Ansicht, dass es gut ist, über derartige Sicherheitsinstrumente zu verfügen. Auf Drängen der Niederländer wurden ferner die überflüssigen Vermarktungsnormen für lebende Pflanzen in der Marktordnung fallen gelassen, womit die anderen Mitgliedstaaten – so auch Österreich – einverstanden waren. Ein weiterer Streitpunkt war die geplante Straffung der Verwaltungsausschüsse in Brüssel. Die Kommission möchte die verschiedenen Ausschüsse möglichst reduzieren. Frankreich und Österreich hielten zunächst an den Ausschüssen für jeweils nur eine Produktgruppe fest, um kein Fachwissen zu verlieren. Erst nachdem sich die Kommission verpflichtete, für den vereinheitlichten Ausschuss statt einem auch mehrere Experten aus den EU-Mitgliedstaaten zuzulassen, zeigten sich auch diese beiden Länder mit der Änderung einverstanden. Vereinfachung ist das Hauptmotto der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Landwirtschaftsbereich. Die Einigung auf die einheitliche Marktorganisation wird somit als positives Ergebnis in die Bilanz der deutschen Präsidentschaft einbezogen werden.






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