Bauinnung führt Schlichtungsstelle ein

Bauinnung führt Schlichtungsstelle ein
Thomas Peter, Geschäftsführer der Vorarlberger Bauinnung, mit Innungsmeister DI Franz Drexel

Feldkirch (A) Hohe Kosten und langwierige Gerichtsprozesse sind mitunter die Folge, wenn sich im Zuge von Bauprojekten Streitigkeiten zwischen Bauunternehmen bzw. zwischen Bauunternehmen und anderen beteiligten Firmen ergeben.

Das soll nun anders werden: Die Bauinnung Vorarlberg bietet ihren Mitgliedern ab Februar 2013 mit einer Schlichtungsstelle einen neuen, nützlichen Service – mit dem Ziel, im Streitfall schnell, unbürokratisch und kostengünstig eine Einigung zu erwirken.

Im Rahmen ihrer Berufsausübung können Bauunternehmen schon mal mit unvorhergesehenen Problemen konfrontiert sein, die Folgekosten nach sich ziehen. Uneinigkeit über die Schuldfrage führt oft zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten, komplizierten Gerichtsprozessen und am Ende zu immensen Kosten für alle Beteiligten. Um die Zahl dieser Fälle zu reduzieren, bietet die Bauinnung Vorarlberg ihren Mitgliedern nun an, Streitigkeiten mit Hilfe einer Schlichtungsstelle zu regeln. „Die Streitparteien haben damit die Möglichkeit, in absehbarer Zeit und zu vernünftigen Kosten eine außergerichtliche Einigung zu erzielen – oder zumindest eine neutrale fundierte Beurteilung des Falles zu bekommen. Ein Vorteil für alle Beteiligten“, erklärt Innungsmeister DI (FH) Franz Drexel.

Der Gerichtsweg: langwierig und teuer
Wer ein Gerichtsverfahren anstrebt, muss gleich zu Beginn tief in die Tasche greifen. „So sind etwa bei einem Streitwert von 40.000 Euro vom Kläger bereits im Vorfeld 3.500 Euro als Vorschuss für die zu erwartenden Kosten bei Gericht zu hinterlegen“, berichtet Thomas Peter, Geschäftsführer der Bauinnung. Kommt es in der Folge tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren, können die Kosten ungeahnte Dimensionen annehmen, wie folgender Fall belegt: Zwei Parteien gehen mit einem Streitwert von 90.000 Euro vor Gericht. Nach zwei Jahren Prozess kommt ein Vergleich zustande, und der Streitwert wird im Verhältnis von zwei Drittel zu einem Drittel zwischen den Parteien aufgeteilt. Soweit so gut – doch dazu kommen noch Prozesskosten in Höhe von 80.000 Euro, die im selben Verhältnis zu Buche schlagen. Damit fallen für die eine Partei schließlich rund 113.000 Euro, für die andere Partei rund 57.000 Euro an effektiven Kosten an. Rechnet man den Zeitaufwand für Gerichtstermine und Aktenstudium dazu, ist der Schaden für beide Unternehmen immens. „Fälle wie diese zeigen, dass es in derartigen Verfahren oft nur Verlierer gibt. Gerade für kleinere Firmen kann dies existenzbedrohend sein. Dem wollen wir mit unserer neuen Schlichtungsstelle entgegenwirken“, so Drexel.

Die Schlichtungsstelle: kompetente Lösungen zu überschaubaren Kosten
Voraussetzung, die Schlichtungsstelle einzuschalten, ist, dass zumindest ein Konfliktbeteiligter Mitglied der Bauinnung ist. Zudem müssen beide Streitparteien die Schlichtungsstelle als Instanz akzeptieren. Dies wird durch einen schriftlichen Antrag, der von beiden Seiten zu unterfertigen und durch eine Sachverhaltsdarstellung zu ergänzen ist, zum Ausdruck gebracht. „Die Gebühren des Schlichtungsverfahrens sind im Vergleich zu einer Antragstellung bei Gericht deutlich geringer, so ist zunächst ein Kostendepot von lediglich 900 Euro pro Konfliktpartei zu erlegen“, betont Thomas Peter.

Erfahrener Richter als Vorsitzender
Die unabhängige Schlichtungsstelle, für die die Bauinnung ausschließlich administrative Aufgaben übernimmt, besteht aus einem erfahrenen Richter als Vorsitzenden sowie einem Bausachverständigen als Beisitzer. Der Vorsitzende beraumt spätestens sechs Wochen nach Antragseinreichung einen Termin für das erste Schlichtungsgespräch an. „Nachdem beide Parteien ihre Standpunkte vorgebracht haben, kann ihnen bereits in der ersten Sitzung ein Schlichtungsvorschlag unterbreitet werden“, betont Thomas Peter. Sollte es beim Erstgespräch zu keiner Einigung kommen, kann in Einvernehmen mit den Parteien binnen sechs Wochen eine weitere Verhandlung stattfinden. In dieser Phase können weitere Fachmeinungen eingeholt werden, deren Erkenntnisse in den finalen Schlichtungsvorschlag einfließen. „Sind beide Seiten dann mit der Lösung einverstanden, wird die Einigung rechtlich verbindlich festgehalten. Können die Parteien die Streitigkeit nicht klären, steht ihnen der Gerichtsweg nach wie vor offen – mit dem Vorteil, bereits über eine professionelle Abschätzung der Erfolgschancen zu verfügen“, so der Geschäftsführer der Bauinnung.

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