Bundesarbeitskammer fordert, betriebliches Eingliederungsmanagement gesetzlich zu verankern

  • AK
  • 18.06.2015 14:36
Bundesarbeitskammer fordert, betriebliches Eingliederungsmanagement gesetzlich zu verankern
AK-Präsident Hubert Hämmerle (Foto: AK)

Feldkirch (A) Die Bundesarbeitskammer – Dachorganisation der Arbeiterkammern aller neun Bundesländer – fordert den Gesetzgeber auf, Menschen nach langen Krankenständen endlich den sanften Wiedereinstieg in den Job zu ermöglichen. Die Idee des beruflichen Eingliederungsmanagements ging von der AK Vorarlberg aus.

Betroffen sind immer mehr Menschen. Schlaganfallpatienten, psychisch Kranke, Krebspatienten und Opfer schwerer Unfälle – sie alle brauchen die Möglichkeit einer schrittweisen Rückkehr an den Arbeitsplatz. Fast niemand ist nach langen Krankenständen in der Lage, wieder 100-prozentig Leistung zu erbringen. Ihnen allen käme die Idee des Eingliederungsmanagements zugute.

Für AK-Präsident Hubert Hämmerle ist wichtig, dass das Thema auf Bundesebene angekommen ist. Vier Punkte sind für ihn wesentlich: „Im Rahmen des Krankenstandes müssen Arbeitsversuche möglich sein.“ Die Leistungsfähigkeit des genesenden Menschen müsse Maßstab bleiben. Und vor allem darf der Wiedereinstieg der Betroffenen in die Arbeitswelt nur auf Freiwilligkeit beruhen, und zwar für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Einen entsprechenden Antrag haben alle Fraktionen der Hauptversammlung heute einstimmig beschlossen.

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