Die e-card bekommt ein Gesicht

Die e-card bekommt ein Gesicht

Ab 1. Jänner 2020 werden e-cards erstmals mit Foto ausgegeben. Neue Sicherheitsmerkmale sollen vor Missbrauch schützen.

Seit 15 Jahren ist es in Österreichs Gesundheitswesen für jeden Versicherten gang und gäbe, beim Arzt oder im Krankenhaus seine e-card vorzuweisen. Ab 2020 wird sich das Aussehen dieser kleinen grünen Karte nun verändern: Wie auf Führerschein und Pass wird dann auch hier ein Foto des Inhabers prangen. Und damit nicht genug.

Die neuen Sicherheitsmerkmale
Neben den bereits bisher am Chip vorhandenen elektronischen Signaturen zeichnet sich die neue Karten-Generation durch weitere Sicherheitsmerkmale aus:

• UV- und Infrarot-Farben: Bestimmte Schriftzüge, wie zum Beispiel das Logo der Sozialversicherung, werden nur unter UV-Licht sichtbar.
• „Guillochen“ sind Schutzmuster aus feinen, ineinander verschlungenen Linien.
• Irisdruck: Dabei handet es sich um ein spezielles Effektdruckverfahren mit Farbverlauf, das einen zusätzlichen Kopierschutz bildet.
• Mikrotext: Zwischen den einzelnen Guillochen-Linien ist „Sozialversicherung“ als Mikrotext zu sehen.
• Lasergravur-Verfahren: Das Foto wird durch Lasergravur-Verfahren auf der e-card aufgebracht. Dadurch kann es nicht verfälscht oder abgelöst werden und bleibt auch durch den Gebrauch der Karte erkenntlich.

Weitere Neuigkeiten sind der Aufdruck einer Gesundheitsberatung-Hotline sowie die NFC-Funktion, welche es möglich macht, die Karte nicht mehr zu stecken, sondern an das Terminal anzuhalten. Dadurch lässt sich die Abnutzung vermindern – technische Fehlfunktionen werden seltener.

Good News für e-card-Besitzer
In den meisten Fällen brauchen Sie nichts zu tun, um die neue Karte zu erhalten. Denn 80 Prozent aller Inhaber werden diese ohne weiteren Aufwand oder Amtsweg zugesandt bekommen. Für die Fotos greift die Sozialversicherung auf bestehende Register wie Reisepass, Personalausweis oder Scheckkarten- Führerschein zurück.

Kinder unter 14 erhalten eine e-card ohne Foto. Nur Personen über 14 Jahren, von denen kein Bild vorhanden ist, werden ein entsprechendes Foto abliefern müssen.

Die Sorge, dass die neue e-card Informationen über persönliche medizinische Daten speichern könnte, ist unbegründet. Bei der neuen Kartengeneration wird sich diesbezüglich im Vergleich zur bisherigen Variante nichts ändern.

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