Eversheds Sutherland: Business Breakfast zur neuen NIS2-Richtlinie

Eversheds Sutherland: Business Breakfast zur neuen NIS2-Richtlinie
Dr. Georg Röhsner, Managing Partner Eversheds Sutherland; Mag. Michael Röhsner, LL.M, Partner bei Eversheds Sutherland und Thomas Gindele, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Handelskammer in Österreich (Foto: Günther Peroutka)

Wien (A) Wann gilt die neue Management-Haftung für Cybersecurity-Pflichten? Dieser Frage widmeten sich über 80 Gäste aus den verschiedensten Branchen im Rahmen eines Business Breakfast, zu dem die internationale Wirtschaftskanzlei Eversheds Sutherland gemeinsam mit der Deutschen Handelskammer in Österreich am 15. Februar 2024 eingeladen hat.

Nach der Begrüßung durch Dr. Georg Röhsner, Managing Partner von Eversheds Sutherland und Thomas Gindele, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Handelskammer in Österreich informierte Mag. Michael Röhsner, LL.M., Rechtsanwalt für Cybersecurity und Datenschutz, über die neue NIS2-Richtlinie und ihre strengen Cybersicherheitsanforderungen an Unternehmen sowie die damit verbundenen Sanktionen.

Ab 17. Oktober dieses Jahres schreibt die neue NIS2-Richtlinie vielen Unternehmen strengere Cybersecurity-Pflichten vor. Künftig ist das Management persönlich verpflichtet, die Umsetzung von angemessenen Präventionsmaßnahmen zu überwachen und Cybersecurity-Schulungen zu absolvieren. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Strafen.

„Die strengen Anforderungen sollten sehr ernst genommen werden, denn bei Verstößen gegen NIS2 drohen nicht nur hohe Strafen! Das Management kann in Zukunft auch persönlich für Schäden durch Cyberangriffe haftbar gemacht werden“, betont Michael Röhsner.

Die anschließende rege Diskussion hat gezeigt, wie brisant dieses Thema für Unternehmen bereits mehr als ein halbes Jahr vor dem Inkrafttreten der Richtlinie ist. All jene, die sich mit NIS2 noch nicht auseinandergesetzt haben, sollten dies bald tun, damit sie am 17. Oktober vorbereitet sind.

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