Hanfproduzent Flowery Field GmbH eröffnet Filiale in Klagenfurt

Hanfproduzent Flowery Field GmbH eröffnet Filiale in Klagenfurt
Alexander Kristen – Flowery Field

Wien (A) Flowery Field ist der größte Hanfproduzent Österreichs. Rund 25.000 Pflanzen werden pro Woche produziert. Das Wiener Unternehmen expandiert in die Bundesländer, heute wird die erste Filiale in Kärnten eröffnet.

Die Flowery Field GmbH produziert und verkauft Hanfstecklinge im Rahmen ihres Handelsgewerbes als Hanfzierpflanzen. „Unsere Pflanzen haben keinen Schädlingsbefall und werden perfekt selektiert. Wir legen viel Wert auf Sicherheit und haben die höchsten Qualitäts- und Technologiestandards. Zudem halten wir uns nachweislich an alle behördlichen Vorgaben und schaffen Arbeitsplätze“, sagt Flowery-Field-Geschäftsführer Alexander Kristen.

Auf insgesamt 600 Quadratmetern in der Klagenfurter Görzer Allee werden ab heute über 100 Sorten Hanfzierpflanzen sowie hochwertiger Gärtnerbedarf verkauft. Das Unternehmen kauft strikt keine Pflanzen zu, sondern produziert ausschließlich selbst, umweltbewusst, steril und virenfrei. Insgesamt fünf Mitarbeiter wurden für diese Erweiterung eingestellt und geschult. Das Unternehmen mit einer Filiale in Brunn am Gebirge, drei Filialen in Wien, einer Filiale in Linz sowie Verkaufskooperationen in Salzburg und Vorarlberg beschäftigt bereits 40 Mitarbeiter. Flowery Field investiert in Grundlagenforschung sowie in die Vermehrung und Aufzucht der Hanfpflanzen. Es ist gelungen, Cannabispflanzen in vitro zu vermehren und diese damit ohne jeglichen Einsatz von Pestiziden steril und virenfrei zu produzieren. „Wir werden heuer unsere gesamte Produktion auf eine reine In-vitro-Vermehrung umstellen. Die Vorteile dieser Methode haben uns überzeugt, und wir verfügen als einziger Hanfpflanzenspezialist in Österreich über das erforderliche Know-how für diesen Schritt“, sagt Kristen.

Rechtsunsicherheit ist seit 2014 beendet

Der Anbau und Verkauf der Pflanze Cannabis ist gesetzlich nur dann verboten, wenn er der Suchtmittelgewinnung dient, was bei Flowery Field nicht der Fall ist. Die Hanfstecklinge taugen im verkauften Zustand noch nicht für einen Rausch. Der als Suchtgift verbotene Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) entfaltet sich erst in den Blüten. Wer aus den Pflanzen THC gewinnen will, müsste sie erst zum Blühen bringen – würde sich damit aber strafbar machen, worauf Flowery Field beim Verkauf ausdrücklich hinweist. Laut einem Beschluss des Oberlandesgerichts Wien aus dem Dezember 2014 ist hingegen der Verkauf von Hanfzierpflanzen völlig legal. Beratung „zu anderen Zwecken“ wird von den Verkäufern der Flowery-Field-Filialen nicht gegeben. Ebenso wenig wird Zubehör zur Suchtmittelgewinnung oder -konsumation verkauft.

„Flowery Field ist weder Teil einer fanatischen Legalisierungscommunity, noch empfinden wir Cannabis als Allheilmittel. Wir täten aber gut daran, Cannabis durch mehr Sachlichkeit aus der Schmuddelecke zu holen und auf den bewiesenen medizinischen Nutzen der Pflanze bei ärztlicher Anwendung zu fokussieren“, so Kristen.

Cannabis als Medizin
Cannabis wirkt etwa auf Schmerzrezeptoren und Rezeptoren und Impulse der Nerven, die zum Gehirn führen und auf diese Weise unterdrückt werden. Die in der Cannabispflanze enthaltenen Cannabinoide bieten darüber hinaus eine Vielzahl von therapeutischen Anwendungsmöglichkeiten. Besonders gut belegt sind muskelrelaxierende, beruhigende, stimmungsaufhellende, appetitanregende, übelkeitshemmende, schmerzstillende, bronchienerweiternde und augeninnendrucksenkende Wirkungen. Cannabinoide haben bei therapeutischer Dosierung den Vorteil, keine physiologischen Funktionen zu stören oder Organe zu schädigen.

Deutschland: Cannabis künftig auf Rezept
Studien belegen schon lange, dass Wirkstoffe der Cannabispflanze die Symptome verschiedener schwerer Krankheiten lindern können. Deutschland hat darauf reagiert und am 19. Jänner eine Gesetzesnovelle im Bundestag verabschiedet: Schwerkranke Menschen können künftig auf Kassenkosten Cannabis als Medizin erhalten, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte übernimmt künftig als staatliche „Cannabisagentur“ die Kontrolle und Vergabe zivilrechtlicher Verträge zum Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke.

Monopol blockiert Entwicklung und leistbare Versorgung
Österreich bleibt damit neben Italien das einzige Land in Europa mit einem staatlichen Monopol für die Cannabisproduktion zur Arzneimittelherstellung. Die staatliche Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) hat das exklusive Recht auf die Produktion von Cannabis für die Herstellung von Arzneimitteln – Profit schlägt daraus ein deutscher Pharmakonzern. Das deutsche Pharma-Unternehmen Bionorica kauft die von der AGES produzierten Cannabisblüten und stellt aus dem THC der Blüten das Arzneimittel Dronabinol her. Während in Deutschland künftig Cannabisblüten in geprüfter Qualität und Wirkstoffzusammensetzung in Apotheken erhältlich sind, ist eine Heilbehandlung mit Cannabis in Österreich illegal. Zulässig ist nur die Behandlung mit synthetischem und natürlichem THC, zumeist in Form von Dronabinol. Das Problem dabei? Dronabinol ist keine Erfolgsgeschichte, wird kaum nachgefragt und ist für die meisten Patienten nicht leistbar, da nicht im Erstattungskodex der Krankenkassen vorhanden.

„Deutschland hat sich für eine saubere Regelung entschieden, die sich anders als in Österreich an den Bedürfnissen der Patienten, Ärzte, Forscher und Unternehmer orientiert. Während zahlreiche Länder bereits Cannabis in der Medizin liberalisiert haben, existiert in Österreich ein staatliches Monopol, das die gesamte Entwicklung im Bereich Medizinalhanf blockiert, die Forschung verhindert, die Wahlmöglichkeit für Ärzte einschränkt und Schmerzpatienten im Regen stehen lässt“, sagt Kristen.

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Flowery Field GmbH

  Hosnedlgasse 12 Objekt 3, 1220 Wien
  Österreich
  +43 1 256 222 0

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