Liechtensteinische Kraftwerke und Liechtensteinische Gasversorgung bleiben eigenständige öffentliche Unternehmen

  • ikr
  • 02.12.2015 14:04
Liechtensteinische Kraftwerke und Liechtensteinische Gasversorgung bleiben eigenständige öffentliche Unternehmen
(Foto: Frank Gronendahl / pixelio.de)

Vaduz (FL) Die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) bekundeten in der ersten Jahreshälfte 2015 das Interesse, die Liechtensteinische Gasversorgung (LGV) in das Energieunternehmen der LKW zu integrieren, um auf diese Weise die Energiewirtschaft in Liechtenstein unter ein Dach zu stellen.

Die Verwaltungsräte der LKW wie auch der LGV befassten sich in der Folge auftrags der Regierung eingehend mit dieser Fusions-Thematik sowie der Prüfung einer allfälligen Ressourcen-Fokussierung in der personellen wie betrieblichen Unternehmensführung. Im Rahmen der Vorgaben des Öffentliche-Unternehmen-Steuerungsgesetzes (ÖUSG) wurde in Absprache mit dem Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft eine neutrale Expertise in Auftrag gegeben, um mögliche Synergiepotentiale, die eine Überführung der Liechtensteinischen Gasversorgung in die Organisation der Liechtensteiner Kraftwerke ergeben würden, zu evaluieren. 

Diese unabhängige betriebswirtschaftliche  Analyse ergab, dass die Liechtensteinischen Kraftwerke wie die Liechtensteinische Gasversorgung in ihrer Struktur heute gut organisiert sind. Da die Kostensynergien überwiegend nicht im Kerngeschäft realisiert würden, kommt die externe Analyse zum Schluss, dass aus strategischer Sicht grundsätzlich ein integriertes Verbundunternehmen wie auch zwei fokussierte Einzelunternehmen möglich sind.

Zwei gut funktionierende Unternehmen, die in ihrer Struktur über Jahrzehnte gewachsen sowie für die Zukunft wirtschaftlich sehr solide aufgestellt sind, in ihrer Organisation zu ändern, birgt auch ein Risiko in sich. Auf der Basis dieser eingehenden unabhängigen Analyse hat die Regierung den Beschluss gefasst, die beiden Unternehmen Liechtensteinische Kraftwerke und Liechtensteinische Gasversorgung mit ihren spezifischen Unternehmensaufträgen in ihrer eigenständigen Konstellation zu belassen. In der operativen Zusammenarbeit können und sollen die beiden Unternehmen vorhandene Synergien künftig weiterhin nutzen und pflegen.

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