Neue Photovoltaik-Großanlagenförderung startet in Salzburg

Neue Photovoltaik-Großanlagenförderung startet in Salzburg
Am Dach des Gebäudes der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg arbeitet eine der größten Photovoltaik Anlagen im Bundesland (Foto: Neumayr/Leo)

Salzburg (A)  Die neue Photovoltaik-Großanlagenförderung des Landes startet am 8. Juni. Die Förderung zielt vor allem auf Gemeinden, Bürgerbeteiligungsanlagen und Vereine ab. Die Photovoltaik-Anlagen müssen auf mindestens 80 Prozent Eigenverbrauchsanteil ausgelegt werden. Die bevorzugten Standorte für Großanlagen sind große, verfügbare Dachflächen auf bestehenden Gebäuden.

"Mit der neuen Photovoltaik-Förderung motivieren wir noch mehr Menschen und Organisationen, den Großteil des benötigten Stroms aus sauberer Sonnenenergie zu erzeugen, dadurch die Unabhängigkeit der Bundeslandes und der Bevölkerung in der Energieerzeugung zu steigern und den Klimaschutz zu forcieren", sagte Energielandesrat Josef Schwaiger "Besonders auf bestehenden Bauwerken ist das Potenzial für Photovoltaik in Salzburg sehr groß. Mit der neuen Großflächenförderung kann dieses Potenzial deutlich besser genutzt werden."

Die Förderung setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag von 5.000 Euro und einem Zuschuss von 20 Prozent der Netto-Investitionskosten. "Besonders gefördert wird die Qualitätssicherung der Anlagen. Wird die Photovoltaikanlage von einem Dritten professionell gewartet, erhöht sich der Sockelbetrag der Förderung um 2.500 Euro. Damit ist auch nach mehreren Jahren die bestmögliche Leistung der Solarpaneele gewährleistet", betonte Schwaiger.

Fakten zur Photovoltaik-Großanlagenförderung

An wen richtet sich die Förderung?

  • Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen mit einer Leistung von mehr als 50 kWp (Kilowatt-Peak), an denen Privatpersonen Anteile erwerben. Die Leistung kann auf mehrere Bauwerke aufgeteilt werden. Die Anteile je Privatperson müssen mindestens 0,5 kWp betragen, und es müssen zumindest zehn Privatpersonen beteiligt sein. Dies ist der Förderstelle nachzuweisen.
  • Photovoltaikanlagen für öffentliche Bauwerke, die durch Dritte investiert, betrieben und gewartet werden mit einer Leistung von mehr als zehn kWp.
  • Photovoltaikanlagen für Abfallsammel- und -behandlungsanlagen oder Abwasserbehandlungsanlagen, jeweils mit einer Leistung von mehr als zehn kWp.
  • Photovoltaikanlagen für Nahwärmeversorgungseinrichtungen auf Basis erneuerbarer Energie mit einer Leistung ab fünf kWp.
  • Photovoltaikanlagen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit einer Leistung von mehr als 30 kWp.
  • Photovoltaikanlagen auf Gebäuden von Vereinen oder konfessionellen Einrichtungen mit einer Leistung von mehr als fünf kWp.


Die Antragstellung ist ab 8. Juni ausschließlich über die Internetseite www.energieaktiv.at möglich. Der Förderantrag kann vor oder nach der technischen Planung gestellt werden. Er muss jedoch vor Bestellung der Photovoltaikanlage erfolgen.

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