Rechtliches in der Versicherungsvermittlung als Schwerpunkt beim Finanzdienstleistersymposium

Rechtliches in der Versicherungsvermittlung als Schwerpunkt beim Finanzdienstleistersymposium
Markus Kohlmeier, Richard Wagner, Karl Machan, Joachim Hacker, Stefanie Ruis, Roland Dämon und Hannes Dolzer (v.l.), Foto: Frankl

Graz (A) Neben aktuellen Entwicklungen aus Sicht der Finanzmarktaufsicht setzte das diesjährige Symposium der steirischen Finanzdienstleister am 24. September 2021 einen Schwerpunkt auf das Thema Versicherungsvermittlung und Recht – von vernachlässigten Vertragsklauseln bis Compliance und Beraterhaftung.

Das bereits traditionell Ende September stattfindende Symposium der steirischen Finanzdienstleister fand heuer zum 2. Mal als Hybrid-Veranstaltung statt. Neben der Präsenzveranstaltung im MP09 Pachleitner Center in Graz konnten interessierte Mitgliedsbetriebe in ganz Österreich via Live-Übertragung den spannenden Beiträgen hochkarätiger Vortragender beiwohnen.

Von Änderungen in der Prüfungsordnung bis zum Gold-Plating-Verbot
Hannes Dolzer, österreichweiter Fachverbands- und steirischer Fachgruppenobmann, betonte die Bedeutung der Überarbeitung der Verbraucherkreditlinie II in der europäischen Kommission und die Einarbeitung des LEXITOR-Urteils in den Richtlinienentwurf durch den EuGH. Weiters sprach er über die Ziele der Interessensvertretung, die er auch bei seinem – wenige Tage nach dem Symposium anstehenden – Besuch in Brüssel verfolgen werde.

So lehnt die Interessensvertretung die von der Kommission angedachte Einführung einer Zinsobergrenze bei Krediten kategorisch ab. „Eine solche Obergrenze würde die freie Marktwirtschaft behindern.“ Angesprochen wurde auch die anstehende Änderung der Prüfungsordnung für die Gewerbliche Vermögensberatung. Diese wird künftig an den nationalen Qualitätsrahmen angepasst. Durch eine Erhöhung der Zahl der Teilprüfungen verspricht man sich in Zukunft eine bessere Erfolgsquote bei den Prüfungsanwärterinnen und -anwärtern.

Ein zentrales Ziel der Interessensvertretung sind lebbare Organisationsvorschriften, d. h. nicht zu enge Vorschreibungen und keine Einschränkungen wie beispielsweise ein Provisionsverbot oder Gold Plating (die unerwünschte Übererfüllung von EU-Mindeststandards). In Österreich herrsche zwar ohnehin ein Gold-Plating-Verbot, so Dolzer, „wichtig ist aber, dass dieses auch umgesetzt wird“, betont er. All diese Standpunkte wird Hannes Dolzer in seiner Rolle als österreichweiter Fachverbands- und steirischer Fachgruppenobmann auch bei seinem Besuch in Brüssel vertreten.

Finanzmarktaufsicht informiert über Neuerungen
Die weiteren Vortragenden Joachim Hacker, Karl Machan, Stefanie Ruis, Richard Wagner und Roland Dämon von der Finanzmarktaufsicht thematisierten aktuelle Marktentwicklungen, technologische Entwicklungen und daraus resultierende Anforderungen. Die Bestimmungen der Investment Firm Regulation und Investment Firm Directive sowie die sich aus Sustainable Finance ergebenden Verpflichtungen und Chancen für Wertpapierdienstleister wurden ebenso besprochen.

Recht: Versicherungsvermittlung im Fokus
Außerdem gaben die renommierten Juristen Roland Weinrauch und Christian Wolf in ihren Vorträgen wertvolle Tipps zum Thema „Recht der Versicherungsvermittlung“:
Über Versicherungsvermittlung in der Praxis und aktuelle Judikatur in diesem Bereich sprach Christian Wolf. Seinen Schwerpunkt setzte er dabei auf die aktuelle Judikatur zur Unfall- und Lebensversicherung, wo wiederholt spannende Sachverhalte aufgeworfen wurden. „Beispielsweise ist in diesem Zusammenhang die Leistungsfreiheit bei Alkoholisierung und Begehung strafbarer Handlungen ein Thema, das nicht außer Acht gelassen werden darf“, weist Wolf auf mitunter vernachlässigte Aspekte in der Versicherungsvermittlung hin. Weitere Vortragsinhalte des Spezialisten in den Bereichen Versicherungsvertragsrecht und Anlageberaterhaftung waren: vorvertragliche Anzeigepflichten, Auslegung und Verständnis von Versicherungsbedingungen und gesetzeswidrige Vertragsklauseln.

Roland Weinrauch beleuchtete in seinem Vortrag zwei wichtige Themen in der täglichen Beratungspraxis. Einerseits ging es um die Compliance vor dem Hintergrund der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD). „In der Praxis ist es unerlässlich zu wissen, was ich im Bereich der Versicherungsvermittlung beachten muss, um keine verwaltungsrechtlichen Normen zu verletzen und mir somit keine Probleme einzuhandeln“, so Weinrauch. Ein besonderes Augenmerk legte er hierbei auch auf die datenschutzrechtliche Compliance. Als zweites Thema wurden Fragen zur Beraterhaftung behandelt. „Wie verhalte ich mich in der Beratungsverhandlung richtig, um eine Beraterhaftung und damit verbundene Schadenersatzansprüche zu vermeiden?“ Weiters wurden Änderungen im Verhältnis Makler/Versicherer beleuchtet, die es zu beachten gilt und welche künftig auch in die Überprüfung durch die Gewerbebehörde einfließen.

Über die steirischen Finanzdienstleister
Die Fachgruppe Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Steiermark zählt rund 800 aktive Mitglieder und ist Interessensvertretung u. a. für Gewerbliche Vermögensberater, Wertpapiervermittler, Bausparvermittler sowie Crowdinvesting-Plattformen und Leasingunternehmer. Gewerbliche Vermögensberater sind unabhängig und vertreten die Interessen ihrer Kunden durch objektive Beratung bei Aufbau, Erhalt und Sicherung des Vermögens. Die Beratung erstreckt sich insbesondere auf Finanzierung, Veranlagung, Vorsorge und Versicherungen.
Obmann der Fachgruppe ist Hannes Dolzer, Geschäftsführer Herwig Kovacs.

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