Rechtliches Know-how für Tiroler Bauunternehmen aus erster Hand

Rechtliches Know-how für Tiroler Bauunternehmen aus erster Hand
Innungsmeister Anton Rieder, Barbara Gstir, Franz Vogler und Innungs-Geschäftsführer Matthias Marth (v.l.) konnten rund 200 Unternehmerinnen und Unternehmer im WIFI Innsbruck begrüßen

Innsbruck (A) Die Unternehmen der Tiroler Baubranche sind in ihrer täglichen Arbeit mit einer Vielzahl rechtlicher Auflagen konfrontiert. Dabei unterliegen die Vorschriften einer ständigen Entwicklung. Laufend müssen sich ändernde Vorgaben aus EU-Richtlinien in neuen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien berücksichtigt werden.

So wurden im Vorjahr mit den Novellen der Tiroler Bauordnung und der Technischen Bauvorschriften die geänderten EU-Vorgaben im Bereich der Gesamtenergieeffizienz und den so genannten OIB–Richtlinien umgesetzt.

Um den Bauunternehmern die Neuerungen im Tiroler Baurecht aus juristischer und technischer Sicht näher zu bringen, hatte die Innung des Tiroler Baugewerbes in Kooperation mit der Tiroler Bauindustrie am vergangenen Mittwoch zu einer Infoveranstaltung ins WIFI Innsbruck geladen. Als Vortragende fungierten dabei Hofrat Franz Vogler und Barbara Gstir, die maßgeblich an der Verfassung der Novellierungen beteiligt waren. Auf unterhaltsame und praxisnahe Weise zeigten die beiden Baurechtsexperten den rund 200 Interessierten die wichtigsten Neuerungen auf, erklärten Hintergründe und gaben zahlreiche Tipps für die praktische Auslegung der Vorschriften.

Der Innungsmeister des Tiroler Baugewerbes, Anton Rieder, freute sich über eine gelungene Veranstaltung: „Der Informationsbedarf im Bereich des Baurechts ist enorm, das spiegelt sich im großen Interesse unserer Unternehmer wider. Außerdem ist es wichtig, dass sich jene, die an den Gesetzen arbeiten und jene, die auf Grundlage dieser Gesetze arbeiten müssen, regelmäßig austauschen. So können rechtliche Vorschriften entstehen, die praktikabel und zweckmäßig sind.“

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