"Registrierkasse ist ganz rasch zu checken"

Die vom Gesetzgeber gestellten Forderungen an die Unternehmen, aufgrund der aktuellen Registrierkassenpflicht und –verordnung, beinhalten noch einige Fallstricke. Denn derzeit wird fast nur von Handel und Gastronomie gesprochen.

Aber jeder Unternehmer mit einem Gesamtumsatz von mehr als 15.000 Euro und Barumsätzen von mindestens 7.500 Euro (auch Bankomat, Kreditkarte und Gutscheine sind Barumsätze), benötigt eine Kasse und muss ab Anfang 2016 jede Barbezahlung mit einem entsprechenden Beleg quittieren.

Geforderte Manipulationssicherheit
Ab 1. Jänner 2017 muss die Kasse zudem „manipulationssicher“ sein. Dies bedeutet, dass die durch die RKS-V vorgeschriebene Implementierung einer Umsatzverkettung in Zusammenhang mit qualifizierten Zertifikaten umgesetzt werden muss. Diese Verordnung führt aber auch dazu, dass niemand seine derzeit im Einsatz befindliche Kasse, in dieser Form, über 2017 hinaus weiter verwenden kann.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bmd.com/registrierkassenpflicht.html

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