Steuerliche Erleichterung für umweltfreundliche Mitarbeitermobilität

Steuerliche Erleichterung für umweltfreundliche Mitarbeitermobilität

Bregenz/Frankenfels (A) Betriebliche Zuwendungen für gesunde und umweltfreundliche Fahrt zum Arbeitsplatz auf Initiative von Vorarlberg. Die Verkehrsreferent/innen der Länder haben auf Initiative von Vorarlberg steuerliche Erleichterungen bei der umweltfreundlichen Fahrt zum Arbeitsplatz gefordert. "Dies gilt auch für Fußgänger/innen, Fahrgemeinschaften und Radfahrer/innen", informiert Mobilitätslandesrat Johannes Rauch.

"Im Sinne einer umfassenden Förderung nachhaltiger Mobilität und einer Gleichbehandlung unterschiedlicher Mobilitätsträger sollte es möglich sein, zweckgebundene Zuwendungen auch an Fußgänger/innen, Fahrgemeinschaften und Radfahrer/innen sachbezugsfrei zur Verfügung zu stellen. Zur Unterstützung von gesunder und umweltfreundlicher Mitarbeitermobilität sollte daher in diesem Bereich die Grenze von derzeit jährlich 186 Euro pro Jahr für sachbezugsfreien Zuwendungen von Betrieben an ihrer Mitarbeiter/innen deutlich angehoben werden", betont Landesrat Rauch in einem Appell an das Infrastrukturministerium. Betriebe, die diese Möglichkeit nutzen möchten, müssen dazu aber ein klar definiertes, umfassendes und gut dokumentiertes Anreizsystem zur Förderung von gesunder und umweltfreundlicher Mobilität installiert haben. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Firma Omicron in Klaus.

Unternehmensnetzwerk
Seit Mitte 2013 befasst sich ein Unternehmensnetzwerk unter dem Titel "Wirtschaft MOBIL" in Vorarlberg mit den betrieblichen Möglichkeiten zur Förderung umweltfreundlicher und gesunder Mobilität. Der Mitgliedsbetrieb Omicron hat mit dem "Eco-Point System" ein seit mehreren Jahren bewährtes Anreizsystem (inkl. Softwarelösung) entwickelt. Alle Mitarbeitenden können "Eco-Points" in unterschiedlicher Höhe sammeln, in Abhängigkeit davon, wie oft sie keinen Auto-Parkplatz in Anspruch nehmen und mit welchem Verkehrsmittel sie zur Arbeit pendeln. Die erworbenen Eco-Points können dann in Gutscheine (z.B. für den Verkehrsverbund, Radhändler, etc.) umgetauscht werden. "Zahlreiche Unternehmen haben großes Interesse an der Einführung eines solchen Anreizsystems", informiert Rauch, "einige haben Teile davon schon umgesetzt."

Ausweitung über Elektroauto hinaus notwendig
Im Jahr 2013 wurde die Möglichkeit geschaffen, dass ein Betrieb ein steuer- und sozialversicherungs-freies "Job-Ticket" für den Arbeitsweg zur Verfügung stellen kann. Mit der Steuerreform 2016 kann ein Betrieb ein Elektroauto steuer- und sozialversicherungsfrei als Dienstauto zur Verfügung stellen. Die aktuelle gesetzliche Vorgabe legt aber fest, dass finanzielle Zuwendungen eines Betriebs an die Mitarbeiter/innen für Fahrgemeinschaften, zu Fuß gehen oder Radfahren, die einen jährlichen Betrag von 186 Euro übersteigen, als Sachbezug zu versteuern sind. Das von den Ländern jetzt beschlossene neue System  sieht eine deutliche Erhöhung der zweckgebundenen Zuwendungen vor. „Betriebe, die das in Anspruch nehmen wollen, müssen dazu aber ein klar definiertes, umfassendes und gut dokumentiertes Anreizsystem zur Förderung von gesunder und umweltfreundlicher Mobilität installieren", betont Rauch.  

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