„Umgründungs-Breakfast“ der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei ECOVIS in Wien

„Umgründungs-Breakfast“ der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei ECOVIS in Wien
v.l. Mag. David Gloser und Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler in angeregter Diskussion und während der Präsentation vor dem Fachpublikum

Wien (A) In den Räumlichkeiten der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei ECOVIS Austria fand am 24.9.2015 unter reger Teilnahme von rund 35 Gästen ein Business-Breakfast zum Thema „Aktuelles zu Umgründungen“ mit besonderem Augenmerk auf GmbH & Co KGs mit Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler (Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien) und Mag. David Gloser (Geschäftsführender Gesellschafter, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ECOVIS Austria) statt.

Bei einem entspannten Frühstück mit reichlich Gelegenheit zum Netzwerken erfuhren die teilnehmenden Rechtsanwälte, Notare und Firmenbuchrichter unter anderem Neuerungen in der österreichischen Judikatur betreffend Umgründungen. So wurden von Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler aktuelle Entscheidungen über verdeckte Sacheinlagen beim Konzern, Einlagenrückgewähr bei Up-Stream-Merger als auch die daraus mögliche Anwendung der Einlagenrückgewähr und daraus resultierende Folgefragen bei der GmbH & Co KG und GmbH & atypisch Stille vorgetragen.

Fragen wie „Welche Folgerungen ergeben sich bei Einlagenrückgewähr beim Up-Stream-Merger für die Praxis, insbesondere bei finanzierenden Banken?“ oder „Wie stellt man eine gesetzeskonforme Vorgangsweise bei Kapitalerhöhung in der Muttergesellschaft bei Erwerb von Sachen des Einlegenden durch die Tochter her?“ bis hin zu „Ausschüttungen zum Buchwert oder Verkehrswert?“ wurden rege diskutiert.

Im zweiten Teil des Vortrages wurden von Mag. David Gloser die bilanzrechtlichen Folgen der Ausführungen von Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler, die Anforderungen an eine Unternehmensbewertung, als auch Sonderthemen und Sonderfragen bei Bewertungen erläutert.

Typische Bilanzierungsfragen wie „Sind genehmigte Entnahmen des Kommanditisten als Einlagenrückgewähr zu sehen oder doch erlaubt?“, „Sind zumindest Entnahmen in Höhe des Jahresgewinns rückwirkend erlaubt?“ oder „Ist eine Genehmigung von derartigen Entnahmen im Gesellschaftsvertrag überhaupt rechtlich möglich oder gesetzeswidrig?“ wurden aufgeworfen und zwischen Vortragenden und Publikum ebenfalls näher betrachtet.

Abgerundet wurde der Frühstückstermin mit Sonderfragen zur Unternehmensbewertung, insbesondere bei KMUs und dem Sonderthema der Bewertung von Start-Up Unternehmen.

Über ECOVIS Austria
ECOVIS Austria berät Klein- und Mittelbetriebe, national und international tätige Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen seit rund dreißig Jahren in Wirtschafts- und Steuerfragen. An Standorten in Wien, St. Pölten, Salzburg, Scheibbs und Wieselburg betreuen 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mandanten in sämtlichen Bereichen der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensbera-tung. Global ist ECOVIS in über 50 Ländern in Europa, Asien, den USA, Südamerika und Australien mit insgesamt rund 4.000 Mitarbeitern präsent.

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