Wer hat Recht im Homeoffice?

Wer hat Recht im Homeoffice?

Wien (A) Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal referierte über Arbeitsrecht im Homeoffice am TÜV AUSTRIA Sicherheitstag.



Seit 1. April 2021 gilt das Homeoffice-Gesetz, das Arbeitnehmer/innen mehr Flexibilität bei der Wahl ihres Arbeitsplatzes verspricht. Aber wie gut ist das Gesetz wirklich? Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal beleuchtete es am TÜV AUSTRIA Sicherheitstag in Kapfenberg.



Die wichtigsten Neuerungen des Homeoffice-Gesetzes: Homeoffice beruht auf Freiwilligkeit. Außerdem muss der Arbeitsort die eigene Wohnung sein (oder der Zweitwohnsitz oder die Wohnung eines nahen Verwandten/Lebensgefährten). Und es gibt die Möglichkeit einer Homeoffice-Pauschale bis höchstens 300 Euro pro Jahr. Plus: Digitale Arbeitsmittel müssen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.

"Durch den offensichtlich kompromisshaften Charakter des Regelungstextes werden Probleme nicht nur gelöst, sondern auch neu geschaffen", sagt Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal. Die Klarstellungen zum Dienstnehmerhaftpflichtrecht und beitragsrechtliche Klärungen sowie zum Unfallversicherungsschutz seien hilfreich. So gelten Unfälle im Homeoffice im Zusammenhang mit der begründenden Beschäftigung auch zukünftig als Arbeitsunfälle. Andere Regelungen sieht Mazal jedoch problematisch.

Der Wunsch, dass eine fehlende Schriftform keine Nichtigkeitsfolge nach sich zieht – das sei mit dem Gesetzestext nicht vereinbar und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass das Fehlen einer schriftlichen Vereinbarung die mündlichen Vereinbarungen unwirksam macht.

Ebenfalls kritisch sieht der Experte auch die völlige Ausklammerung der Grenzüberschreitung. Die Gelegenheit wäre günstig gewesen, eine Regelung für Homeoffice im Ausland zu finden und für digitale Nomaden, deren Wohnsitz die Welt ist. Die damit verbundenen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Probleme bleiben jedoch weiterhin offen.

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