Wirtschaftskammer Österreich: Entlastung von Klein- und Mittelbetrieben

Wirtschaftskammer Österreich: Entlastung von Klein- und Mittelbetrieben
Wirtschaftskammer Österreich: Entlastung von Klein- und Mittelbetrieben

Wien (A) In der letzten Sitzung des Nationalrates der laufenden Legislaturperiode wurden auch positive Beschlüsse für Unternehmer gefasst. Ab 1. Juli 2018 gibt es für alle Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine spürbare Entlastung: Der Zuschuss für Betriebe bei der Entgeltfortzahlung wird von 50 Prozent auf 75 Prozent erhöht.

„Fallen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter wegen einer Erkrankung aus, so bedeutet das vor allem für kleine Betriebe hohe Aufwendungen. Gerade KMU können sich die gleichzeitige Beschäftigung einer Ersatzarbeitskraft nicht leisten. Mit der Ausweitung des Zuschusses - wie bisher ab dem elften Tag des Erkrankungsfalls – werden gerade die kleinen Betriebe unterstützt. Von dieser zusätzlichen finanziellen Unterstützung profitieren aber auch Arbeitnehmer, da ihr Arbeitsplatz abgesichert wird“, so Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).    

Krankengeld: Leistungsausweitung für EPU und Kleinbetriebe

Die vor fünf Jahren auf Betreiben der Wirtschaft eingeführte Unterstützungsleistung bei lang andauernder Erkrankung war ein sozialpolitischer Meilenstein. Ab 1.7.2018 wird das Krankengeld für Selbständige mit weniger als 25 Beschäftigten rückwirkend schon ab dem vierten Tag der Krankheit ausbezahlt, wenn der Krankenstand mindestens 43 Tage anhält.

WKÖ-Gleitsmann: „Länger andauernde Erkrankungen können gerade für Ein-Personen-Unternehmen existenzbedrohend sein. Mit der besseren und früher einsetzenden finanziellen Absicherung stellen wir sicher, dass sich diese Personengruppen besser auf ihre Genesung konzentrieren können.“

Von diesen beiden heute beschlossenen Maßnahmen profitieren vor allem EPU und KMU. „Damit wird das Ergebnis einer Studie der Universität Bremen, wonach Österreichs Selbständige die beste soziale Absicherung in der OECD genießen, einmal mehr bestätigt“, so Gleitsmann.  

Ebenfalls eine erfreulich Nachricht für die Betriebe: Die – ausschließlich von Arbeitgebern zu zahlende – ungeliebte Auflösungsabgabe bei Beendigung von Dienstverhältnissen wird abgeschafft, wie ebenfalls in der heuten NR-Sitzung beschlossen wurde.

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