Tourismus-Förderprogramm in Kärnten: Best Practice Beispiel für ganz Österreich

Tourismus-Förderprogramm in Kärnten: Best Practice Beispiel für ganz Österreich
Millstätter Alpe (Foto: Franz Gerdl / Kärnten Werbung)

Klagenfurt (A) „Selbst für die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) ist unser Tourismus-Förderprogramm im KWF ein best practice Beispiel in ganz Österreich. Wir haben ein Programm, das Mut zur Investition macht und Qualität forciert“, betonte am 10. November 2015 Tourismuslandesrat Christian Benger anlässlich der Präsentation der neuen Förderrichtlinien mit dem KWF und der Wirtschaftskammer.

Kärnten habe laut Benger das beste Investitionsprogramm für den Tourismus in ganz Österreich. Die Ziele sind klar: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Ausbau von Betrieben bezogen auf ihre Größe, Angebotsverbesserungen in Hinblick auf die Tourismusstrategie oder mehr Auslastungstage. „Jeder Investition liegt die Sicherung der Arbeitsplätze zu Grunde“, betonte Benger.

Das neue Förderprogramm berücksichtigt Jungunternehmer ab Investitionskosten von 20.000 Euro, wie auch Kleinst- und Kleinunternehmen mit Investitionskosten ab 10.000 Euro bis hin zu Groß-Investitionen ab 700.000 Euro.

„Gerade im Tourismus beginnt der Erfolg beim Produkt und jeder einzelne unserer Betriebe ist ein Produkt. Und im Wettbewerb entscheidet die Qualität“, so Benger. Entstanden ist das Tourismus-Förderprogramm im Rahmen eines Stakeholderprozesses in einer Arbeitsgruppe mit der ÖHT, mit Kärntner Touristikern und mit dem KWF. „Entscheidend war, alle an einen Tisch zu bringen: Praktiker und Förderstelle. Das Ergebnis lässt sich zeigen“, ist Benger überzeugt.

Vor allem die Abwicklungserleichterung sei völlig neu in der Wirtschaftsförderung und ein Beispiel für ganz Österreich. So muss nur mehr ein Förderantrag für ein Tourismusprojekt oder eine Investition bei der ÖHT eingereicht werden. „Keine Doppelgleisigkeiten und keine unnötige Zettelwirtschaft für den Unternehmer mehr. Für die KWF-Förderung ist nur noch ein Beiblatt notwendig“, teilte Benger mit. Durch die Synergien mit der ÖHT und der Ausrichtung der Förderprogramme ist eine Ausschöpfung von kofinanzierten Mitteln sichergestellt, was bisher nicht selbstverständlich war.

Ein großes Thema während der Erstellung der Förderprogramme war die Kreditwürdigkeit der Unternehmen bzw. die Bereitschaft der Banken, Kredite zu gewähren. Gerade die Gastronomie könne laut Benger hier ein Klagelied singen. Im neuen Förderprogramm sind daher enthalten: Haftungsübernahmen, Fixzins-Kredite, kapitalkostenfreie Kredite, in dem der Zinsendienst übernommen wird wie auch sämtliche Nebenkosten oder Haftungsprovisionen. Kredite und Zuschüsse gibt es auch für Ersatzinvestitionen, also Investitionen, die keine baulichen Veränderungen sondern nur kosmetische, qualitative, Maßnahmen bringen.

Erstmalig wurde für die Erstellung der gesamten elf Förderprogramme des KWF auf Initiative des Wirtschaftslandesrates ein umfangreicher Stakeholderprozess gestartet. Über 80 Unternehmer aller Branchen und Vertreter von Interessensgemeinschaften sowie von Landesgesellschaften haben von April bis August am neuen Förderportfolio gearbeitet. „Damit unterliegt diesem neuen KWF-Programm ein breiter Konsens und die Richtlinien wurde auf die Unternehmerbedürfnisse abgestimmt“, so Benger.

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